„Selfpublishing“

„Selfpublishing“ (also „Selbstveröffentlichung“) ist das aktuelle Schlagwort, wenn es um Alternativen zum vermeintlich verkrusteten Verlagswesen geht. Systematiken wie Amazons „Kindle Direct Publishing“ (KDP) gestatteten es nicht nur neuen Autoren, ihre Texte – von der Kurzgeschichte bis zum vielbändigen Roman – kostenlos und in kurzer Zeit zu veröffentlichen, was derzeit sehr, sehr viele Autoren tun, und ein paar von ihnen verblüffend erfolgreich. Warum ich diese Möglichkeiten dennoch kritisch sehe, erläutere ich in einem Beitrag im „Literaturcafé“, der seit seinem Erscheinen vor knapp zehn Tagen bereits mit über 50 Kommentaren versehen wurde. Die Antwort auf diese Kommentare folgt in den nächsten Tagen. Hier geht’s zum – etwas provokanten – Beitrag:

Tom Liehr: »Selfpublishing ist keine Alternative – und erst recht kein Allheilmittel«

LEICHTMATROSEN – ab April 2013!

Endlich, endlich sind die Vorschaubroschüren gedruckt, und ich darf das wunderbare Cover meines nächsten Romans herumzeigen – hier ist es:

Wer mehr darüber erfahren möchte, der sei auf die genannten Verlagsvorschauen verwiesen (Seiten 10 bis 13).

Der Titel ist noch nicht im Buchhandel gelistet, was sich aber kurzfristig ändern dürfte. Außerdem erscheint „Leichtmatrosen“ auch als Hörbuch bei „Der Hörverlag“. Hier der Klappentext:

Das Leben ist eine Schleuse

 

Sie sind bestenfalls Bekannte: Simon, der unzuverlässige Handwerker mit dem Handy-Tick, Henner, der Pfarrer, der gestärkte Hemden liebt, Mark, der Berufschaot, der noch zu Hause wohnt, und Patrick, der Lektor mit Liebeskummer. Aus einer Laune heraus buchen sie eine Tour auf einem Hausboot – und das Verhängnis nimmt seinen Lauf. Kaum haben sie die erste Schleuse passiert, hat Patrick sein Erlebnis: Er sieht, wie eine wunderschöne Frau in einem Kanu mit ihm flirtet und dann davonfährt. Was die vier anschließend erwartet: eine wunderschöne Landschaft, ein paar besonders „leichte Mädchen“, eine schnell verliebte Schleusenwärterin, die albanische Mafia – und die Erkenntnis, dass sie ihr Leben ändern sollten …

Mehr Informationen demnächst.

„Gefickt“

Zugegeben, es gibt subtilere Romantitel. Andererseits mag auch so manch ein unvoreingenommener „Feuchtgebiete“-Käufer gedacht haben, ein Buch über das Amphibienleben in Nassbiotopen zu erwerben. Ein derartiger Etikettenirrtum ist bei „Gefickt“ so gut wie ausgeschlossen: Was draufsteht, ist tatsächlich auch drin. Es wird und man ist – nämlich: gefickt. Ja, es geschieht durchaus noch etwas mehr als nur das, aber dieses Wörtchen, das auf Vorschlag von Verleger und Lektorin zum Titel wurde, fasst den Roman durchaus gut zusammen.

Dieser Text hat knapp zwanzig Jahre auf dem Buckel. Er ist unter einem literarischen Eindruck entstanden, der sich unschwer erraten lässt (und zudem erwähnt wird). Unter dem Arbeitstitel „So cool“ habe ich versucht, eine negative Hauptfigur wirklich konsequent durchzuhalten, was tatsächlich nicht ganz einfach ist. Nein, es war nicht – niemals! – die Frage „Darf man das?“, was mich beim Schreiben intensiv umtrieb, sondern jene, wer länger mitmacht – meine Figuren oder ich. Aus vielen Gründen hänge ich sehr an diesem Text (der übrigens wirklich seine subtilen Momente hat), weshalb es mich gefreut hat, als Karsten Sturm von „Chichili“ anfragte, ob ich nicht etwas hätte, das sich für eine reine eBook-Veröffentlichung eignen würde.

Klappentext:

Ohne Rücksicht auf Verluste fordern zwei bekennende Hedonisten ihren Spaß ein – und sie bekommen ihn, notfalls mit Gewalt. Nichts ist ihnen heilig; Tabus kennen sie ebenso wenig. Peace, so der Künstlername des Erzählers Henry, arbeitet als Discjockey im In-Club Z und hat nur eines im Sinn: welches Mädchen sich als nächstes flachlegen lässt. Sein Freund Phillie, der von seinem Vater schwer misshandelt wird, geht regelmäßig mit Peace auf Tour. Die extremen, teils tragikomischen Exzesse des Duos enden in kleinen bis mittleren Katastrophen, was die beiden jedoch nicht schert. Bis ihre Taten und Untaten sie nach und nach einzuholen beginnen …
Ein Roadmovie in Romanform für Freunde des derben bis tiefschwarzen Humors.

Den Roman gibt es ausschließlich als eBook, aber in allen gängigen Formaten.

Noch eine Anmerkung: Während der vergangenen Tage bin ich von nicht wenigen Leuten angesprochen worden, die einerseits erklärten, im Leben kein Buch mit einem solchen Titel kaufen zu wollen (nicht einmal als eBook), und andererseits/zugleich nachfragten, wie ich auf die irre Idee gekommen bin, dieser Titelei zuzustimmen. Tatsächlich fühlt es sich … merkwürdig an, einen Roman mit einem solchen Titel im Portfolio zu haben, zumal der Verlag mit dem Untertitel, von dem ich auch erst nach dem Erscheinen erfahren habe, praktisch noch einen obendrauf gesetzt hat. Aber, hey – es ist, wie es ist. Zudem kann und sollte der Titel durchaus als Warnung verstanden werden. Nicht verstanden werden sollte er als Hinweis darauf, dass es sich um eine Art Sex-Selbsterfahrungsgeschichte, Erotik im weitesten Sinn oder ähnliches handelt. Das ist definitiv nicht der Fall.

Und noch eine Anmerkung: Obwohl praktisch nicht für den Titel geworben wird, scheint es eine recht rege Nachfrage zu geben, was mich natürlich freut (Danke!). Seltsam finde ich allerdings, in welchen Kategorien bei „Amazon“ dieser Roman erfolgreich ist:

Worte überwinden Grenzen

Soeben erschienen:

 

Worte überwinden Grenzen

Diese Anthologie – publiziert vom „Hausverlag“ Lambertus– versammelt u.a. die Preisträger des Caritas-Literaturwettbewerbs „Barrieren überwinden“, den ich im vergangenen Jahr mit meiner Kurzgeschichte „Vielleicht ist sterben schlimmer“ gewonnen habe.
Neben den drei Siegergeschichten und einem Gedicht, das einen Sonderpreis der Jury gewonnen hat, findet man im ordentlich gestalteten Buch noch weitere Texte, die von der damaligen Vorjury ausgewählt wurden. Nach meinem ersten Eindruck sollte man keine zu hohen Erwartungen an die literarische Qualität der Auswahl stellen; viele (darunter äußerst rührende) Beiträge sind aus der Sicht von direkt oder indirekt Betroffenen geschrieben, weshalb es hier eher um Aspekte der Nachvollziehbarkeit und/oder Authentizität geht als darum, schriftstellerisch zu brillieren. Schon ein Blick ins Inhaltsverzeichnis offenbart, wohin die Reise geht – so tragen immerhin fünf der insgesamt knapp 30 Texte mehr oder weniger das Motto des Bewerbs im Titel. Nach einer Einleitung des Herausgebers (und Veranstalters) sowie einem Text über den Literaturpreis selbst steigt man direkt mit meiner Geschichte ein, dann folgen die Platzierten, anschließend geht es in die Auswahl der Vorjury.

Der Streit ums Urheberrecht, Folge 2839 (geschätzt)

Die Situation grenzt ans Absurde. Atemlos eilt der technische Fortschritt voran, eröffnet neue Möglichkeiten – für den Gebrauch, aber auch für den Missbrauch. Das ist bei jeder Entwicklung immanent; so gut wie alles, das sich Menschen ausgedacht haben, kann man so oder so nutzen. Ein Brotmesser ist ein hilfreiches Haushaltsgerät, mit dem man anderen jedoch auch gehörigen Schaden zufügen kann, sogar vorsätzlich, aber das sollte man natürlich nicht tun. Das verstößt nicht nur gegen Gesetze, sondern auch gegen die ungeschriebenen Regeln des menschlichen Zusammenseins, die wir unter dem Begriff „Zivilisation“ zusammenfassen.

Vor ein paar Tagen schwappten irre Zahlen aus den Staaten herüber: Fünfundzwanzig Millionen Mal war die neueste Staffel einer HBO-Fernsehserie illegal „gedownloadet“ worden, „Spiegel online“ titelte: „Wer nicht verkauft, wird halt beklaut.“ Dem stand eine Einschaltquote von vier Millionen bei der kostenpflichtigen Erstausstrahlung gegenüber – sechs Mal so viele Leute konnten und wollten die legale Verfügbarkeit nicht abwarten und enteigneten einfach. Die Ursache, gar Schuld hierfür wird aber nicht bei jenen gesucht, sondern bei der Produktionsfirma, die ein begründungsloses „Recht“ der Downloader ignorierte und nicht rechtzeitig ihrer „Pflicht“ nachkam, deren „Bedürfnisse“ zu befriedigen. Wenn Du keinen Sex mit mir willst, …

Parallel nimmt die Diskussion über Kulturklau und -verfügbarkeit immer irrere Züge an. Die Parteien peitschen sich Unterschriftenlisten um die Ohren, bedrohen einander, sondern im Stundenrhythmus Kommentare, Blogeinträge, Kampfschriften und Manifeste ab. Von der Öffentlichkeit bestenfalls am Rande wahrgenommen, tobt augenscheinlich ein erbitterter Streit, in dessen Zentrum etwas steht, mit dem Otto Normalbürger bis in die späten Neunziger so gut wie nie konfrontiert wurde: Das Urheberrecht. Das Internet hat diesem Recht zu neuer Relevanz verholfen, denn nirgendwo sonst und zu keiner anderen Zeit war es verletzlicher.

Das Urheberrecht ist ein Bürgerrecht, das fast in Augenhöhe neben dem Eigentumsrecht steht, also jenem Recht, das den Besitz materieller Güter schützt. Das Recht, materielle Güter zu behalten, die wir legal erworben haben, steht – jedenfalls vorläufig noch – felsenfest, wohingegen die jüngere zivilisatorische Errungenschaft, die Geistesleistungen schützt, und die Grundlage nicht nur für kommerzielle Kunst und Unterhaltung ist, leichthin zur Disposition gestellt wird. Das kommt einem Rückfall in die Zeit vor der Aufklärung gleich, als Kreative nichtswürdig waren und allein materieller Reichtum zählte, Kreativität aber kaum etwas, wenn man nicht das seltene Glück hatte, über einen Mäzen zu verfügen.

Viele, die ungefragt oder erbeten mitdiskutieren, scheinen nicht zu wissen, wozu dieses Recht eigentlich gut ist und was es besagt. Einfach ausgedrückt: Der Schöpfer eines konkreten (in diesem Fall künstlerischen) Werkes darf allein darüber entscheiden, was mit diesem Werk geschieht. Mit „konkretes Werk“ ist eine Geistesleistung gemeint, die eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht, sich also von anderen und vom Allgemeingut abhebt; das Urheberrecht schützt keine Ideen, keine Aussagen und auch nicht „Wissen“, wie viele pseudoeloquent behaupten. Es schützt beispielsweise auch nicht Plot und Setting eines Romans, sondern nur diesen speziellen Roman – insgesamt und auszugsweise. Das Urheberrecht ist nicht, wie sogar manch ein Nachwuchsautor meint, übertragbar und kann auch nicht veräußert werden; es ist an die Persönlichkeit des Urhebers gebunden. Im Gegensatz zum materiellen Eigentumsrecht endet es jedoch 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers; seine Werke werden nach dieser Schutzfrist „gemeinfrei“, können also weitergegeben werden, ohne jemanden hierfür zu vergüten, aber umschreiben oder als eigene Werke ausgeben darf man sie auch dann nicht. Diese Verjährung soll gewährleisten, dass kulturelle Leistungen, die so bedeutend waren, dass sie selbst Jahrzehnte nach dem Tod des Schöpfers noch interessant sind, auch der Allgemeinheit zur Verfügung stehen und also Bestandteil des kulturellen Erbes einer Gesellschaft werden.

Das Urheberrecht ist also dafür da, immaterielles Eigentum zu sichern. Das betrifft nicht nur „Kunst“ und Unterhaltung, sondern auch viele andere Bereiche, von der Architektur über das Design und die konkrete Inszenierung eines Theaterstücks bis zur Softwareentwicklung. Woran jemand lange und intensiv gearbeitet hat, um schließlich eine eigenständige, kreative Schöpfung zu präsentieren, das gehört ihm auch. Er besitzt fraglos auch die Freiheit, auf die hiermit verbundenen Rechte zu verzichten, was nicht wenige regelmäßig tun, aber im Normalfall schützt das Urheberrecht eben jene Arbeit und ihr Ergebnis. Dass das Urheberrecht auch vieles mitschützt, an dessen Schutz nicht einmal der Urheber selbst interessiert ist (etwa Privatfotos), ist ein Randproblem, das aber nichts rechtfertigt.

Dieses Ergebnis nun lässt sich heutzutage in vielen Fällen durch Daten repräsentieren, was vor allem für Texte, Musik, Fotos, Filme und Software gilt. Digitale Daten verfügen über den Vorteil, beliebig oft reproduzierbar zu sein, ohne dass ein qualitativer Verlust entsteht. Dieser Vorteil wird von jenen, die „im Internet“ – beabsichtigt oder nicht – Rechtsbrüche begehen, weidlich genutzt. Der Vorgang ist mit keinem oder nur sehr geringem Aufwand verbunden, und die Struktur des weltweiten Netzes, dessen Designschwächen sich nicht nur an dieser Stelle zeigen, lässt bisher zu, dass derlei überwiegend ungestraft geschehen kann. Daraus wird in der aktuellen Diskussion häufig das „Recht“ abgeleitet, dies eben auch zu tun. Als Begründung hierfür muss herhalten, dass es einerseits sehr leicht ist, zweitens von vielen praktiziert wird und drittens praktisch kaum zu ahnden ist, ohne wesentliche Strukturen zu ändern. Manch ein Zeitgenosse gießt das sogar in ein originelles, überaus egoistisches „Bürgerrecht auf Vervielfältigung“, obwohl es genau das Gegenteil davon ist, nämlich der Bruch eines Bürgerrechts. Hiervon abgesehen ist es ein mehr als halbseidenes, tendentiell jedoch asoziales Argument, den Bruch von Rechten legalisieren zu wollen, nur weil sie im speziellen Fall so schwierig zu gewährleisten sind. Es macht zivilisierte Gesellschaften aus, Rechte anderer auch dann zu achten, wenn der Verstoß gegen sie leicht und nahezu gefahrlos ist. Würden wir alle den dieser Argumentation zugrundeliegenden Gedanken verinnerlichen, wären wir von einer äußerst bedrohlichen Vorform der Anarchie nicht mehr weit entfernt.

Das amerikanische Pendant zum deutschen Urheberrecht heißt Copyright – das Recht, zu kopieren. Vor der Installation des Urheberrechts waren Künstler, die keine Unikate hergestellt haben, auf das Wohlwollen der Feudalherren angewiesen, aber die Möglichkeit, von der konkreten Leistung zu profitieren, hatte letztlich jeder andere. Aus diesem Vasallentum wurden sie mit der revolutionären Idee, immaterielles Eigentum dem materiellen nahezu gleichzustellen, befreit, und diese Entwicklung ist längst nicht nur die Grundlage der gesamten Gegenwartskultur und der Unterhaltungsindustrie. Das Urheberrecht betrifft nicht nur Musik, Prosa und Filme, sondern weit mehr; es betrifft beinahe jedes Gewerbe, das etwas entwickelt.

Ein Künstler, der ein reproduzierbares Werk hergestellt hat, profitiert hiervon, indem er dieses Recht, zu kopieren, allein wahrnehmen oder andere mit der Wahrnehmung beauftragen kann. Ein Text an und für sich hat noch keinen Wert, vor allem keinen materiellen – dieser entsteht erst durch die Verwertung. Vieles, was an Kunst so hergestellt wird, erreicht diese Verwertungsphase nie, was manchmal bedauerlich, meistens aber ein wirksamer Schutz der Konsumenten vor noch mehr Unsinn ist. Während also jemand, der ein Haus gebaut oder ein Auto gekauft hat, auf einen materiellen Wert verweisen kann, der sich jederzeit berechnen, aber auch wieder zu Geld machen lässt, generieren urheberrechtlich geschützte Werke ihren Wert erst über die verkauften Kopien, und zwar jede einzelne davon. Das mag in originellen Sonderfällen, wenn Künstler quasi über Nacht Milliardäre werden, ein wenig ungerecht erscheinen, im Normalfall aber verdienen die vielen Hunderttausend frei Kulturschaffenden kaum mehr als ein angestellter Facharbeiter – in vielen Fällen jedoch weit weniger (was übrigens nicht an der „bösen Verwertungsindustrie“ liegt, sondern hauptsächlich daran, dass das Angebot die Nachfrage bei weitem übersteigt).

Dieser Tatsache begegnen jene, die die Abschaffung oder wenigstens Aufweichung des Urheberrechts fordern, mit originellen, scheinbar futuristischen „Geschäftsmodellen“, von denen jedes weitere noch absonderlicher ist als das vorige. So skizzierte ein taz-Kolumnist kürzlich (am 9.5.2012) eine Art Schneeballsystem, ohne seinen haarsträubenden Rechenfehler zu bemerken oder bemerken zu wollen, während andere darauf verweisen, dass einige Bands die freien Downloads ihrer Alben durchaus durch „Spenden“ gegenfinanziert hätten, und außerdem wäre jeder Künstler doch wohl dazu in der Lage, etwaige Ausfälle durch Live-Auftritte zu kompensieren. Verkürzt gesagt: Ich klaue Dir Dein Auto, lasse Dir aber einen Metallblock da, aus dem Du mit etwas gutem Willen ein neues bauen könntest. Jeder, der solche Geschäftsmodelle propagiert, mag sie in leicht abgewandelter Form auf sein eigenes Erwerbsleben adaptieren – er wird, wenn er ehrlich zu sich ist, schnell zu dem Schluss kommen, dass es ein sehr ärmliches wäre, sich tendentiell aber überhaupt nicht mehr lohnen würde. Den Künstlern aber wird die Rückkehr zur sprichwörtlichen Brotlosigkeit als praktische Verneigung vor dem Zeitgeist und den Missbrauchsmöglichkeiten des technischen Fortschritts einfach so nahegelegt.

Dabei geht es bei all dem eigentlich überhaupt nicht um das Urheberrecht. Wenn etwa eine Verkürzung der Schutzfristen gefordert wird (wir erinnern uns: 70 Jahre bis zur Enteignung), was bestenfalls die Qualität eines Hebels hat, denn auch bei einer Verkürzung auf zehn oder zwanzig Jahre wäre das Interesse etwa an Lady Gagas Ergüssen längst abgeebbt, verschiebt dies den Kern der Diskussion nur weiter, um vom eigentlichen Problem abzulenken. Dass es nichts mehr zu „sharen“ gäbe, wenn die „Sharer“ mit ihren Forderungen erfolgreich wären, wissen diese letztlich selbst (am Rande – Begriffe wie „Tausch“ – ich gebe meines weg, bekomme dafür deines – und „Sharing“, also „Teilung“ – die Menge bleibt gleich und verringert sich für den Einzelnen mit jeder Teilung – sind irreführend und falsch; im Internet gibt es weder Tausch, noch Teilung, sondern immer nur Multiplikation). Ausgangspunkt der gesamten Debatte sind tatsächlich die Ideen für eine verbesserte Kontrolle und einfachere Verfolgungsmöglichkeiten, also Ansätze wie das – möglicherweise zu recht – vielgescholtene „ACTA“. Diese sollen es erlauben, gegen Urheberrechtsverstöße und illegalen Handel mit gefälschter Markenware leichter vorgehen zu können, was bisher so gut wie – aber nicht völlig – unmöglich ist. Mit der Installation dieser Systematiken (es sind Handelsabkommen), so befürchten viele, würde „das Internet“ beschnitten werden, gäbe es also Freiheiten nicht mehr, die derzeit vermeintlich existieren. Damit ist nicht notwendigerweise die „Freiheit“ gemeint, urheberrechtlich geschützte Werke nach Belieben zu kopieren, sondern eher jene, sich weitgehend anonym nach Herzenslust auszutoben. Gäbe es aber, so der Gedanke, das nicht mehr, was geschützt werden soll, müssten auch keine Mechanismen installiert werden, um es zu schützen. Bestechend einfach, aber leider sehr kurz gedacht. Die Liste der Straftaten, deren Straftatbestände man einfach abschaffen müsste, um sie auch nicht mehr „im Internet“ (oder gar außerhalb der Virtualität, was nur konsequent wäre) verfolgen zu müssen, wäre sehr lang – man muss nicht einmal Exponenten wie die Verbreitung von kinderpornografischem Material nennen. Die Naivität dieses Ansatzes hat etwas Rührendes, was nur wenige daran hindert, ihn als „neues Denken“ zu verkaufen.

 

Mal davon abgesehen, dass es, wie gesagt, alsbald kaum mehr etwas zum „Sharen“ gäbe, wäre die kommerzielle Kultur flächendeckend auf die neuen, bestenfalls im Erstanwendungsmoment funktionierenden „Geschäftsmodelle“ angewiesen, ist vor allem die Idee, etwas zu legalisieren, das bis dato illegal ist, aber vermeintlich jeder tut (auch das ist eine weitgehend unbewiesene Behauptung, wovon im Rahmen dieser Diskussion hunderte verwendet werden), eben grundfalsch. Wenn man sich im PKW fortbewegt, gewinnt man den Eindruck, nahezu jeder andere Fahrzeuglenker würde die Geschwindigkeitsbegrenzungen missachten, aber dieser Eindruck ist erstens ein persönlicher (!), zweitens wahrscheinlich unrichtig und drittens vor allem keine sinnvolle Begründung dafür, einfach alle Geschwindigkeitsbegrenzungen abzuschaffen. Gesellschaften funktionieren nicht, indem man jeden Einzelnen jederzeit – etwa durch permanente Überwachung – dazu zwingt, die Regeln einzuhalten und den Anderen zu achten, sondern dadurch, dass die Menschen begreifen, dass diese Regeln zum Schutz da sind – durchaus auch zum eigenen Schutz. Adaptiert auf die Kopiersituation im Netz bedeutet das: Es mag sinnvoll sein, die Kontrolle zu intensivieren, aber zuvorderst muss die Sensibilität dafür erhöht werden, dass man Schaden anrichtet – Schaden, der irgendwann auch auf einen selbst zurückfällt. Denn das Urheberrecht ist nicht nur (eigentlich überhaupt nicht) der Garant für Künstler, einen kurzen Moment des Musenkusses in wahnwitzigen Reichtum zu verwandeln, sondern nicht weniger als das Fundament unserer gesamten Gegenwartskultur.

 

Also, Leute. Benutzt das Brotmesser, um Euch leckere Stullen zu schmieren. Und lasst es einfach ansonsten in der Küchenschublade. Es gibt so viel kostenlose und/oder gemeinfreie Kultur, dass man mehrere hundert Leben bräuchte, um all das zu konsumieren. Ja, es ist ärgerlich, wenn es etwas Brandneues gibt, von dem man auch noch glaubt, es unbedingt und um jeden Preis sofort haben zu wollen. Aber erstens muss man das nicht wirklich – und außerdem ist das Brandneue morgen auch noch großartig, wenn man legal rankommt und damit zugleich gewährleistet, dass es übermorgen mehr Brandneues gibt.

Update

Aber nur ein kleines. „Sommerhit“ ist inzwischen in der zweiten Auflage. Eine Übersicht der bisher eingegangenen Presse und Lesermeinungen folgt demnächst. Außerdem habe ich gerade diesen Literaturwettbewerb gewonnen, was mich sehr freut, davon abgesehen schönt es meine Bilanz – drei Teilnahmen an Literaturwettbewerben bisher, zwei Siege, ein dritter Platz. Ich verliere ungerne, deshalb nehme ich selten teil. 😉

Bei „Lovelybooks“ gibt es seit kurzer Zeit etwas, das sich „Social Reading“ nennt. Nebenbei bemerkt – ich hielt das Lesen bisher auch schon für eine soziale Tätigkeit. Aber, hey, immer machen lassen, die jungen Götter. Wer also „sozial lesen“ möchte – hier geht’s lang:



Sommerhit. Die Playlist.

Etwas verspätet, aber – hier ist sie, wie im Buch angekündigt.

Die Playlist enthält nicht alle Titel, da es z.B. von „That’s Not My Name“ (The Ting Tings) einfach keine vernünftige Version auf YouTube gibt. Einige Videos sind unbewegt (aber immerhin spielt die Mucke), andere sind etwas seltsam. Aber ich habe keine bessere Lösung gefunden als diese Variante. Insofern: Enjoy!